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Steuertip: Privathaushalte können haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von EUR 1200,00 jährlich von der Steuer absetzen. Dies trifft auch für Malerarbeiten zu, wenn sie der Erhaltung oder Verschönerung der eigenen vier Wände dienen. Hier kann man bis zu 20% des reinen Dienstleistungsanteils (nur Lohnkostenanteil ohne Material) bei der Einkommensteuer abziehen. Vorraussetzung ist die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis der bargeldlosen Bezahlung an den Dienstleistungsbetrieb (Kontoauszug oder Zahlungsnachweis der Bank muss vorliegen). Wichtig ist, dass in der Rechnungs-Endsumme der Wert der Dienstleistung getrennt vom verbrauchten Material angegeben wird.
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